Gedenkstein Regensburg

Bereits zu Beginn der Vereinstätigkeiten 2006 bekam das Präsidium des DUZ von nach dem 2. Weltkrieg in Regensburg lebenden Ukrainern die Information, dass es in Regensburg einen Gedenkstein für die Gefallenen des ukrainischen Volkes geben müsste. Durch Recherche in der ukrainischen Diaspora konnte der Dreifaltigkeitsbergfriedhof als Standort ausgemacht werden.

Durch Nachfragen beim Bestattungswesen Regensburg konnte der genaue Standpunkt identifiziert werden, so dass sich der Vorstand des  DUZ im April 2007 vor Ort begab. Allerdings war der Gedenkstein nicht gleich zu finden. Denn was wir am angegebenen Standort vorfanden, schockierte uns.

Sofort verfasste das DUZ e.V. ein Schreiben an die Stadt Regensburg, mit dem Angebot, die Pflege des Gedenksteins offiziell übernehmen zu wollen. Auch sollte eine Gedenkveranstaltung in Form eines Totegedenkens statt finden.

Die Antwort war wohl eher sarkastisch gemeint, wie wir ein Jahr später feststellen mussten.

"(...) Unser städtisches Amt pflegt auch die von Ihnen angesprochene Gedenkstätte. Wir sind der Meinung, dass die Pflege auch weiterhin in den kompetenten Händen unserer Fachleute bleiben sollte. (...) Aus diesem Grund kann auch Ihrem Wunsch nach Durchführung einer Gedenveranstaltung leider nicht entsprochen werden."

Also sollte weder Gedenkstein gepflegt werden, noch sollten Totengedenken abgehalten werden.

Ein Jahr später, in der Hoffnung, dass tatsächlich kompetente Fachleute die Gedenkstätte gepflegt hätten, begab sich das Präsidium des DUZ e.V. erneut an den Ort des Gedenksteines. Wir mussten feststellen, dass sich nichts verändert hat. Die Gedenkstätte war in einem unwürdigen Zustand.

Eine Entscheidung wurde sofort gefasst. Das Schreiben des Bestattungswesens war für das DUZ hinfällig geworden.

In Eigenregie wurde die Gedenkstätte in stundenlanger Arbeit auf Vordermann gebracht. Unkraut und sonstiges störendes Gewächs, sowie bereits in die Gedenkstätte wachsendes Kleingeäst wurden entfernt. Die Fläche vor dem Gedenkstein wurde in eine flache Ebene gebracht, der Gedenkstein selber geputzt, die Inschrifft nachgezogen, das Kreuz und der Dreizack polliert und in Farbe gebracht. Vor und neben dem Gedenkstein wurden Kieselsteine und Steinplatten angelegt. Die Gedenkstätte ist wieder in einem würdigen Zustand.

Auch wird ab 2008 ein mal jährlich ein Totengedenken in Verbindung mit dem Fest "Pokrova" (14.10.) durchgeführt.

Zur Gedenveranstaltung 2010 nahm eine Delegation des ukrainischen Generalkonsulates in München teil. 2011 organisierte das DUZ im Auftrag des Generalkonsulates der Ukraine in München eine Kranzniederlegung zum 20 jährigen Unabhängigkeitstag der Ukraine.

Die Gedenkstätte wiederherzustellen und sie in einem guten Zustand zu halten ist eine Aufgabe, die das DUZ e.V. als seine Pflicht sieht. Die Gefallenen für die Freiheit der Ukraine gilt es zu ehren. Egal auf welcher Seite der damaligen Fronten sie standen. Es ist nämlich eine traurige Tatsache, dass die Ukraine und das ukrainische Volk in seiner Geschichte die längste Zeit von fremden Mächten beherrscht und geteilt war. Der einzelne junge Soldat  wurde in die Armee eingezogen, die gerade auf seinem Territorium stand. Er tat tapfer seine Pflicht, im Glauben an die Erringung der Freiheit.  Sei es im Kampf gegen den Bolschewismus, die deutsche Okkupation, den polnischen Chauvinismus, den russischen Imperialismus, oder die muslimisch türkische Gefahr.

Ein normaler Soldat, gleich welcher Armee, dient seinem Volk, seiner Nation. Er gibt das höchste, was er hat: sein Blut, sein Leben. Nicht, weil er es so möchte, sondern weil er dient. Diese Tat ist eine höchst christliche Tat, welche nicht umsonst in der Orthodoxie hohes Ansehen hat.

Ebenfalls ist es eine christliche Pflicht, den Toten zu Gedenken. Somit sieht es das DUZ e.V. als zweite Aufgabe, jährlich Totengedenken am Gedenkstein zu organisieren.

 

Unterstützen Sie uns in dieser Arbeit mit einer Spende. Die Pflege der Gedenkstätte ist mit Kosten verbunden, für die wir keinerlei Zuschüsse erhalten.

 

(Bilder: aller Bilder (C) Stephan Göbeke-Teichert)